Wichtige Informationen:
Abholung frühestens 24 Stunden nach Bestellung möglich, während unserer Sprechzeiten in der Praxis.
Wichtig für Ihr E-Rezept für gesetzlich Versicherte:
Wir können Ihr Rezept nur erstellen, wenn Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.
Quartale sind:
01.01.–31.03. · 01.04.–30.06. · 01.07.–30.09. · 01.10.–31.12.
Bitte beachten Sie: Zu Beginn jedes neuen Quartals müssen Sie Ihre Karte einmal erneut bei uns vorlegen, bevor wir ein Rezept ausstellen können.
Wenn Sie kurzfristig ein E-Rezept anfordern, kann es etwa einen halben Tag dauern, bis es in der Apotheke bzw. zur Abholung verfügbar ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten – in unserem Urlaub steht der Service für Termine, Überweisungen und Rezepte nicht zur Verfügung, da die Praxis nicht besetzt ist.
Montag bis Freitag
8–12 Uhr
Mo | Di | Do
16–18 Uhr
Weitere Sprechzeiten
nach Vereinbarung