Rezeptanfrage erfolgreich

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Wichtige Informationen:

Abholung frühestens 24 Stunden nach Bestellung möglich, während unserer Sprechzeiten in der Praxis.


Wichtig für Ihr E-Rezept für gesetzlich Versicherte:
Wir können Ihr Rezept nur erstellen, wenn Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.

Quartale sind:
01.01.–31.03. · 01.04.–30.06. · 01.07.–30.09. · 01.10.–31.12.


Bitte beachten Sie: Zu Beginn jedes neuen Quartals müssen Sie Ihre Karte einmal erneut bei uns vorlegen, bevor wir ein Rezept ausstellen können.

Wenn Sie kurzfristig ein E-Rezept anfordern, kann es etwa einen halben Tag dauern, bis es in der Apotheke bzw. zur Abholung verfügbar ist.


Hinweis:

Bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten – in unserem Urlaub steht der Service für Termine, Überweisungen und Rezepte nicht zur Verfügung, da die Praxis nicht besetzt ist.

Montag bis Freitag

8–12 Uhr

Mo | Di | Do

16–18 Uhr

Weitere Sprechzeiten

nach Vereinbarung